Gerüsttreppen und Treppentürme
Wie hoch? Wie schwer? Wie breit? Wofür?
Gerüste ab 10 m Höhe müssen zwingend mit Treppen als Höhenzugang ausgestattet sein.
Leitergänge reichen nur dann aus, wenn es andere Zugangswege gibt (z.B. im Gebäude oder über Personen-Bauaufzüge).
Die Anforderungen sind baustellenspezifisch festzulegen. Meist reichen einläufige Alu-Gerüsttreppen aus, größere gegenläufige Systeme können jedoch ebenfalls erforderlich oder gewünscht sein.
Treppentürme für öffentliche Nutzung (z.B. als Fluchttreppen) bedingen besondere Planung zur Auswahl des geeigneten Systems, das i.d.R. aus Modulgerüst mit speziellen Treppenwangen/Belägen/Geländern besteht.
Neben der Treppenturm-Höhe sind die Laufbreite und die Belastung aufgrund der vorgesehenen Nutzung bauseits vorzugeben. Außerdem sind die konkreten örtlichen Platzverhältnisse und Bedingungen ausschlaggebende Parameter für die Planung und Ausführung von Treppentürmen.
Alu-Gerüsttreppe
Gerüstreppe in einläufiger Ausführung in Verbindung mit einem Fassadengerüst (-Turm).
Treppentürme
Treppenturm gegenläufig in verschiedensten Varianten als Baustellen- oder Fluchttreppe.